Schwerbehinderte sind nach wie vor im Arbeitsleben und insbesondere im Alltagsleben benachteiligt.
Dabei leben ungefähr 6,7 Millionen Schwerbehinderte in der Bundesrepublik. Seit 1994 gilt der neugefasste Artikel 3, Abs. 3 des Grundgesetzes. Demnach darf niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Im Alltagsbereich ist leider eine zunehmende Anzahl von Übergriffen auf Behinderte zu verzeichnen. Hier sind die Grenzen des Einflusses der auf den Betrieb bezogenen Aktivitäten festzustellen. Solange gesamtgesellschaftlich kein Umdenken zu mehr Toleranz und gegen Diskriminierung Behinderter in den Köpfen der Menschen einsetzt, wird sich die Situation nicht ändern.
In diesem Seminar wollen wir mit euch gemeinsam folgende Themen erarbeiten:
Freie Plätze: 4 |