Teilhabe schwerbehinderter und behinderter Menschen an der Arbeitswelt

Schwerbehinderte sind nach wie vor im Arbeitsleben und insbesondere im Alltagsleben benachteiligt.

Dabei leben ungefähr 6,7 Millionen Schwerbehinderte in der Bundesrepublik. Seit 1994 gilt der neugefasste Artikel 3, Abs. 3 des Grundgesetzes. Demnach darf niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Im Alltagsbereich ist leider eine zunehmende Anzahl von Übergriffen auf Behinderte zu verzeichnen. Hier sind die Grenzen des Einflusses der auf den Betrieb bezogenen Aktivitäten festzustellen. Solange gesamtgesellschaftlich kein Umdenken zu mehr Toleranz und gegen Diskriminierung Behinderter in den Köpfen der Menschen einsetzt, wird sich die Situation nicht ändern.

In diesem Seminar wollen wir mit euch gemeinsam folgende Themen erarbeiten:

  • Sozialgesetzbuch IX
  • Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
  • Forum Demographie
  • Aktuelles aus der Schwerbehindertenvertretung
Seminarausschreibung
Referenten
Klaus Brinkmann
Karin Peters
Veranstaltungsort
Bildungszentrum HVHS Hustedt e.V.
Zur Jägerei 81
Celle
Status
    Freie Plätze: 4