Dieses Seminar ist Voraussetzung für den Besuch des entsprechenden Wochenendseminars.
Seminarinhalt:
Das Arbeitsrecht ist eine komplexe Materie!
Arbeitsrechtliche Bestimmungen sind nicht in einem Gesetz zusammengefasst, sondern sie sind in vielen Gesetzen enthalten. Arbeitsrechtliche Regelungen finden sich nicht nur in speziellen arbeitsrechtlichen Gesetzen, wie etwa im Kündigungsschutzgesetz oder im Mutterschutzgesetz, vielmehr sind sie in umfassenden weiteren Gesetzen wie z.B. im Bürgerlichen Gesetzbuch, dem Handelsgesetzbuch, der Gewerbeordnung und dem Grundgesetz geregelt.
Das Arbeitsrecht ist unübersichtlich, weil es kein eigenständiges Rechtsgebiet darstellt und lediglich im Zusammenhang mit dem bürgerlichen Recht verstanden werden kann. In der Folge wird das Arbeitsrecht äußerst stark vom Richterrecht geprägt!
Wer sich im Arbeitsrecht auskennen will, muss wenigstens die einfachsten Regeln des Bürgerlichen Rechts kennen. Das Verständnis zum Arbeitsrecht wird zudem dadurch erschwert, dass in den meisten Arbeitsverhältnissen bessere tarifvertragliche Vereinbarungen existieren. Im Seminar wollen wir das Thema betrachten und richterliche Entscheidungen diskutieren.
Themenschwerpunkte:
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